(Udayin:)
„,Körperlicher Zeuge, körperlicher Zeuge’, heißt es. Inwiefern wird man vom Erhabenen als
körperlicher Zeuge bezeichnet?"
(Ananda:)
„Es gibt den Fall, Freund, in dem ein Mönch, der sich ganz von Sinnlichkeit
zurückgezogen, von ungeschickten Eigenschaften zurückgezogen hat, in das erste
Jhana eintritt und darin verbleibt: Verzückung und Glücksgefühl, die aus der
Zurückgezogenheit entstanden sind und von gelenkten Gedanken und Bewerten
begleitet werden.
Er verweilt mit seinen Körper fühlend, in welcher Weise auch immer es dort
ein Öffnen gibt. (1)
Insofern wird man vom Erhabenen als körperlicher Zeuge bezeichnet, obgleich
ein weiterer Verlauf nachfolgt.
„Weiterhin mit der Stillung der gelenkten Gedanken
und Bewerten tritt er in das zweite Jhana ein und verbleibt darin: Verzückung
und Glücksgefühl, die aus der Sammlung entstanden sind, Einheit des
Bewusstseins frei von gelenkten Gedanken und Bewerten, innere Beruhigung.
Er verweilt seinen Körper fühlend, in welcher Weise auch immer es dort ein
Öffnen gibt.
„Weiterhin mit dem Verblassen der Verzückung
verbleibt er in Gleichmut, achtsam und wissensklar und empfindet Glücksgefühl
mit dem Körper. Er tritt in das dritte
Jhana ein, von dem die Edlen sagen:
‚Gleichmütig und achtsam, verweilt er im Glücksgefühl’, und verbleibt
darin.
Er verweilt mit seinen Körper fühlend, in welcher Weise auch immer es dort
ein Öffnen gibt.
Insofern wird man vom Erhabenen als körperlicher Zeuge bezeichnet, obgleich
ein weiterer Verlauf nachfolgt.
„Weiterhin mit dem Aufgeben von Glücksgefühl und
Schmerz, wie schon mit dem früheren Schwinden von Frohsinn und Gram, tritt er
in das vierte Jhana ein und verbleibt darin: Reinheit der Gleichmut und
Achtsamkeit, weder-Wohlgefühl-noch-Wehgefühl.
Er verweilt mit seinen Körper fühlend, in welcher Weise auch immer es dort
ein Öffnen gibt.
Insofern wird man vom Erhabenen als körperlicher Zeuge bezeichnet, obgleich
ein weiterer Verlauf nachfolgt.
„Weiterhin mit dem vollständigen Überwinden der Formwahrnehmungen, mit dem
Schwinden der Widerstandswahrnehmungen, Mannigfaltigkeitswahrnehmungen nicht
beachtend und ‚unendlichen Raum’ (wahrnehmend), tritt ein Mönch in die Dimension der Raumunendlichkeit ein und verbleibt
darin.
Er verweilt seinen Körper fühlend, in welcher Weise auch immer es dort ein
Öffnen gibt.
Insofern wird man vom Erhabenen als körperlicher Zeuge bezeichnet, obgleich
ein weiterer Verlauf nachfolgt.
„Weiterhin mit dem vollständigen Überwinden
der Dimension der Raumunendlichkeit, ‚unendliche Bewusstheit’ (wahrnehmend), tritt
ein Mönch in die Dimension der Bewusstheitsunendlichkeit ein
und verbleibt darin.
Er verweilt mit seinen Körper fühlend, in welcher Weise auch immer es dort
ein Öffnen gibt.
Insofern wird man vom Erhabenen als körperlicher Zeuge bezeichnet, obgleich
ein weiterer Verlauf nachfolgt.
„Weiterhin mit dem vollständigen Überwinden
der Dimension der Bewusstheitsunendlichkeit, ‚da ist nichts’ (wahrnehmend), tritt ein
Mönch in die Dimension des Nichts ein und verbleibt
darin.
Er verweilt mit seinen Körper fühlend, in welcher Weise auch immer es dort
ein Öffnen gibt.
Insofern wird man vom Erhabenen als körperlicher Zeuge bezeichnet, obgleich
ein weiterer Verlauf nachfolgt.
„Weiterhin mit dem vollständigen Überwinden
der Dimension des Nichts tritt
ein Mönch in die Dimension der Weder Wahrnehmung Noch
Nicht-Wahrnehmung ein und verbleibt darin.
Er verweilt mit seinen Körper fühlend, in welcher Weise auch immer es dort
ein Öffnen gibt.
Insofern wird man vom Erhabenen als körperlicher Zeuge bezeichnet, obgleich
ein weiterer Verlauf nachfolgt.
„Weiterhin mit dem vollständigen Überwinden der Dimension der Weder Wahrnehmung
Noch Nicht-Wahrnehmung tritt ein Mönch die Beendigung von Wahrnehmung und Gefühl ein und verbleibt
darin. Und als er mit Erkenntnis sieht, sind seine geistigen
Ausströmungen (āsava) völlig beendet.
Er verweilt mit seinen Körper fühlend, in welcher Weise auch immer es dort
ein Öffnen gibt.
Insofern wird man vom Erhabenen als körperlicher Zeuge bezeichnet, ohne
dass ein weiterer Verlauf nachfolgt.“
Anmerkungen
(1) Siehe AN 9.35
translated from the Pali by Thanissaro Bhikkhu
Übersetzung aus dem Englischen nach Thanissaro Bhikkhu